| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz & Landeswahlversammlung LTW21 - 31.10.2020 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Arndt Müller (KV Schwerin) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Angelegt: | 02.10.2020, 19:54 |
V1: Regional, Saisonal, Bio, Fair – Für eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Gemeinschaftsverpflegung
Antragstext
Die LDK von BÜNDNIS 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern beschließt folgende
Forderungen an die Landes- und Kommunalpolitik:
1. Die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) e.V.
für die Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen, wie Senioreneinrichtungen,
Krankenhäusern, Betriebskantinen, Kitas und Schulen sind in den entsprechenden
Landesgesetzen als verpflichtender Mindeststandard festzulegen.
2. In den öffentlichen Kantinen ist der Bioanteil nach dem Vorbild Dänemarks auf
mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Generell sollen Nachhaltigkeitsaspekte bei der
Ausschreibung von Verpflegungsleistungen eine zentrale Rolle spielen. Die
Verknüpfung des großen Marktes der Gemeinschaftsverpflegung mit der regionalen
Lebensmittelproduktion und -verarbeitung ist zu stärken. Das Land und die
Kommunen sollen dabei beispielhaft voran gehen und in den Kantinen kommunaler
Einrichtungen bzw. in den Einrichtungen des Landes Mahlzeiten anteilig
regionale, fair und ökologisch erzeugte sowie saisonale Mahlzeiten anbieten.
3. Um Qualitätsverpflegung in Kitas und Schulen zu realisieren, braucht es
entsprechende logistische, personelle und finanzielle Rahmenbedingungen. Diese
müssen durch politische Entscheidungen gesetzt werden. Wir fordern ein 1000-
Küchen-Programm zur Förderung der Frischküche vor Ort und die obligatorische
Einstellung von Hauswirtschaftskräften zur Unterstützung der Verpflegungsarbeit
in den Kitas. Auch in den Schulen müssen technische oder/und Lehrkräfte befähigt
werden und Kapazitäten erhalten, das Verpflegungsmanagement zu betreiben bzw. zu
begleiten.
4. Die Verpflegung der Kinder und Jugendlichen in Kitas und Schulen ist durch
staatliche Förderung generell zu stützen. Dabei muss die Verpflegung nicht
kostenfrei angeboten werden. Vielmehr sind Mehrkosten bei der Umsetzung einer
Qualitätsverpflegung unter Einsatz von regionalen, fair produzierten, saisonalen
und ökologischen Produkten abzufedern.
5. Die Ernährungsbildung für Kinder, Jugendliche und Personal in Kitas und
Schulen, aber auch für Eltern, muss durch entsprechende Angebote ausgeweitet und
damit gesunde Lebensweisen gefördert werden. Dabei sind neben gesundheitlichen
Aspekten der Ernährung auch die kulturellen und sozialen Werte von gemeinsamen
Mahlzeiten zu vermitteln.
6. Beratungsangebote für die Verbesserung des Verpflegungsmanagements in der
Gemeinschaftsverpflegung sind nicht nur auf Landes- sondern auch auf kommunaler
Ebene zu fördern. Auf diese Weise ist im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern ein
dringend notwendiges Beratungsnetzwerk zu begründen.
7. Mittels einer Bundesratsinitiative ist der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent
auf Verpflegungsleistungen von Speiseanbietern in der Gemeinschaftsverpflegung
generell und dauerhaft auf 7 Prozent zu senken.
Begründung
Begründung:
Eine wichtige Grundlage für eine gesunde Lebensweise und einen guten Entwicklungsprozess legen für Kinder und Jugendlichen vor allem die Familien, aber auch Kitas und Schulen, in denen sich Kinder und Jugendliche lange Zeit aufhalten. Eine gute, bestimmten Qualitätskriterien genügende Verpflegung ist in diesen Einrichtungen ein unverzichtbarer Beitrag zu eben jener gesunden Lebensweise. Auch in anderen öffentlichen Einrichtungen, in den Betrieben, in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen usw. liefert die Verpflegungsqualität einen Beitrag zum Wohlbefinden, zum sozialen Miteinander, zur Gesundung und zur körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.
Die Rahmendaten zeigen auf, dass es diesbezüglich in Mecklenburg-Vorpommern Handlungsbedarf gibt. Das Land weist den bundesweit höchsten Anteil krankhaft übergewichtiger Menschen auf (20,6 %, 2013)1. Nahezu jedes siebte Vorschulkind ist in M-V übergewichtig, Tendenz steigend (13,5 %; Schuleingangsuntersuchung 2016/17)2. Eine Ursache für die Entwicklung wird von Expertinnen und Experten seit langem auch in bestimmten Ernährungsgewohnheiten gesehen. Doch nicht nur dieses Ernährungs- und Konsumverhalten, sondern auch kulturelle und soziale Aspekte, sowie Fragen der nachhaltigen Ressourcennutzung sind für uns Anlass, eine Verbesserung der Verpflegungsqualität in öffentlichen Einrichtungen zu fordern. Überall dort, wo öffentliche Einrichtungen für die Verpflegung von Menschen zuständig sind, sollten entsprechende Erkenntnisse zur besten und gesundheitsfördernden Qualität des Essens Anwendung finden, sollten die Rahmenbedingungen für eine Qualitätsverpflegung gesetzt werden.
Und obwohl die Landesregierung mit Hilfe von Partnerorganisationen die Gesundheitsziele für das Land definiert hat3 und obwohl es einen Landtagsbeschluss zur „Gesunden Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung“ gibt4, sieht die Realität immer noch so aus, dass es dringenden Verbesserungsbedarf gibt. So zeigen beispielsweise Umfrageergebnisse und praktische Erfahrungen der Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung M-V der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) regelmäßig bestehende Defizite bei der Verpflegung in Kitas und Schulen auf5.
Unter anderem deshalb wollen wir mit unserem Antrag die aus unserer Sicht wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Verpflegungsqualität in der Gemeinschaftsverpflegung aufzeigen und entsprechende Verbesserungen fordern.
Quellen:
Unterstützer*innen
- Cornelia Nagel (KV Schwerin)
- Regina Dorfmann (KV Schwerin)
- Anett Kindler (KV Vorpommern-Rügen)
- Elisabeth Möser (KV Rostock)
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